Lichtverschmutzung im Münsterland

Bild: Lamiot, CC BY-SA 3.0, via Wikimedia Commons
Bild: Lamiot, CC BY-SA 3.0, via Wikimedia Commons


Die Lichtemissionen durch Kunstlicht sind keine Kleinigkeit mehr!


Die mit Satellitenaufnahmen messbaren Kunstlicht-Emissionen sind an vielen Orten im Münsterland seit Jahren stark steigend.
Die Umstellung der Beleuchtung auf kostengünstige LED-Technik hat seit 2012 kaum Energieeinsparungen gebracht, sondern allerorts zur Inbetriebnahmen von immer mehr Außenleuchten geführt. Selbst in den weitläufigen ländlichen Regionen des Münsterlandes wird es mittlerweile nirgendwo mehr richtig dunkel.
Zudem trägt die zunehmende Lichtverschmutzung zur  Klimaerwärmung bei.

Aus „Fotografischer Sicht des VIIRS-Satelliten“ (www.lightpollutionmap.info -> siehe VIIRS –Daten 2020) besteht das Münsterland aus ca. 60 kommunalen Lichtemissionsinseln in einem wenig besiedelten, intensiv landwirtschaftlich genutzten Umfeld.
Die nächtlichen Lichtemissionsinseln sind von hellen Kunstlichtglocken in der Atmosphäre überlagert.
Innerörtlich werden starke Emissionen u.a. durch beleuchtete Werbetafeln, Anstrahlung von Gebäuden und Flutlichtanlagen erzeugt.
An den sich ausweitenden Siedlungsrändern kommt es durch starkes, vielfach nach oben abgestrahltes Licht, auch durch Gartenbeleuchtung, zu starken Steigerungsraten der Emissionsmesswerte.
Die Flächen der Lichtglocken breiten sich mittlerweile weit über die emittierenden Siedlungsbereiche aus ins ländliche Umland und erhellen selbst dort die Nacht, wo es eigentlich dunkel wäre.


Die Folgen für die Artenvielfalt im Münsterland:


Es wird heute selbst in den ländlichen Gebieten des Münsterlandes nicht mehr richtig dunkel.
Auf Sicht droht der weitgehende Verlust der nächtlichen Lebensräume in den schutzwürdigen münsterländischen Feld-, Flur- und Waldgebieten.
Da ca. die Hälfte aller regionalen Insektenarten und Wildtiere auf die Nacht als Lebensraum angewiesen sind, werden diese mittlerweile auch durch Lichtverschmutzung existenziell bedroht. Nach Einschätzung des BfN werden 33% aller anfliegenden Insekten an und um Lampen geschädigt oder kommen zu Tode.
Überall, wo sich durch Kunstlicht-Emission die natürlichen Lebensbedingungen ändern, gibt es Arten, die sich anpassen können oder sogar davon profitieren. Als Folge ist neben dem Rückgang der Insektenpopulation eine entsprechende Änderung im regionalen Artenmix beobachtbar. Der große Verlierer ist in jedem Fall die Artenvielfalt.


Bestäubung in Gefahr


Den umfangreichsten Beitrag zur Bestäubung leisten Wildbienen, gefolgt von mehr als 3000 Schmetterlingsarten. Von diesen sind 90% nachtaktiv. Tagaktive Insekten können schon heute in stark betroffenen Regionen das Bestäubungs-Defizit nicht kompensieren.


Kunstlicht und Gesundheit


Auch in den menschlichen Genen ist der tägliche Hell-/Dunkelrhythmus fest verankert und steuert lebenswichtige Prozesse wie Zellreparatur und Regeneration. Durch zu viel künstliches Licht zur falschen Zeit geraten alle Lebewesen aus dem Takt. Insbesondere, wenn es nachts keine wirklich dunklen Rückzugsorte gibt.




Mit einfachen Mitteln kann jeder seinen Beitrag zur Reduzierung der Lichtverschmutzung leisten:

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6 Punkte für optimales Außenlicht

  1. Intensität
    Möglichst geringe Lumen-Werte (Lm) nutzen. Größere Bodenflächen besser mit mehreren schwachen Lichtquellen ausleuchten, anstatt mit einer einzigen sehr hellen. Richtlinie für max. Helligkeit von LED-Lichtquellen am Haus.- Ungeschirmt : max. 500 Lumen (entspricht ca. 5 Watt) Geschirmt : max. 800 Lumen (entspricht ca. 8 Watt)
  2. Richtung
    Nur nach unten. Streulicht zur Seite und vor allem nach oben vermeiden. Hier helfen geschirmte Gehäuse oder auch die Umstellung vorhandener Leuchten auf LED-Reflektorleuchtmittel.
  3. Farbe
    Je gelber, desto besser! Farbtemperaturen von 2700 Kelvin möglichst nicht überschreiten. Erste Wahl ist die neue LED-Lichtfarbe AMBER (1700 -1900 Kelvin)
  4. Montagehöhe
    Je niedriger, desto besser. Dadurch entsteht weniger unangenehme Blendung und die Streuverluste in die Umgebung (z. B. auf Grünflächen, Hauswände etc.) werden reduziert.
  5. Dauer
    Beleuchtung nur, während und solange man sie benötigt. Neigungswinkel-einstellbare Bewegungsmelder funktionieren im Zusammenspiel mit LED-Leuchten ideal. Dauerlicht sollte spätestens um 22.00 Uhr abgeschaltet werden. (Einbrecher im Privatbereich schätzen nicht die Dunkelheit, in der sie durch Bewegungsmelder oder mit Taschenlampen auffallen würden, sondern bevorzugen die Nachmittagsstunden, sagt die Polizeistatistik.)
  6. Notwendigkeit
    Licht zur Wegesicherheit und zur Orientierung nutzen. Außenlicht zu dekorativen Zwecken sollte generell vermieden werden – speziell in Gärten, auf Pflanzen, Naturflächen und Teichen.


Unser Appell:


Die Münsterländer machen bei der Eindämmung der Lichtverschmutzung mit, sparen so noch CO2 und leisten damit einen Beitrag zur Bewahrung ihrer ländlichen Lebensräume, Natur- und Erholungsgebiete. Nebenbei erhalten sie den Rest ihres schönen Sternenhimmels…..oder bekommen ihn sogar irgendwann in alter Pracht zurück.

 

 

Weitere Informationen:

 

Auf der Website der eGmbH  paten-der-nacht sind nachfolgende aktuelle Unterlagen zum Download bereitgestellt:

https://www.paten-der-nacht.de/wp-content/uploads/2021/06/Besteht-eine-kommunale-Strassenbeleuchtungspflicht.pdf

https://www.paten-der-nacht.de/wp-content/uploads/2020/01/Empfehlung_Strassenbeleuchtung.pdf


Auf der Seite der Sternfreunde Münster gibt es den aktuellen Lichttechnischen Leitfaden des BfN:

https://www.sternfreunde-muenster.de/content/bfn543.pdf

 


Ganz wichtig -> die tolle NABU-Website "Lebensraum Kirchturm-Konflikte":

https://www.nabu.de/imperia/md/content/nabude/lebensraumkirchturm/190826-nabu-info-lebensraum-kirchturm-konflikte.pdf

 

 


Ansprechpartner:


Martin Vogel, Telefon: +49 251 3220 3730