Der NABU zur Fällaktion bei Haus Dieck an der Stettiner Straße

Braucht Münster eine Baumschutzsatzung?

 

Der NABU Münster ist sehr betroffen von der umfangreichen Baumfällung an der Gräfte von Haus Dieck an der Stettiner Straße, von der er auch nur aus der Zeitung erfahren hatte. Die dortige Hausverwaltung hatte mit Hinweis auf die Verkehrssicherheitspflicht und mögliche Gefährdung von Spaziergängern mehr als 50 zum Teil alte Buchen, Eichen und Kastanien fällen lassen. Der Baumbestand stellte nicht nur eine wichtige Grünfläche für die Anwohner, sondern auch einen wertvollen Lebensraum für den Grünspecht und viele weitere Vogelarten dar.

Hätte eine Baumschutzsatzung, wie sie die Stadt Münster aktuell nicht hat, eine solche massive Fällaktion verhindern können? "Nach derzeit geltendem Recht ist es Sache des Eigentümers, seine Bäume fällen zu lassen, sofern sie nicht im Bebauungsplan zur Erhaltung festgesetzt oder als Naturdenkmal geschützt sind," erläutert Dr. Thomas Hövelmann vom NABU Münster die Rechtslage, "mit einer Baumschutzsatzung hätte der Eigentümer zumindest für die Bäume, die eine bestimmte Dicke überschreiten, eine Genehmigung zur Fällung beantragen und die Notwendigkeit nachweisen müssen." Die vor Ort sichtbaren, zum Abtransport gelagerten Stämme weisen augenscheinlich jedoch keine Anzeichen von Krankheiten oder Standschwäche auf. Zudem deutet der Grundbesitzer in einem Interview mit der Lokalzeit Münsterland vom 16. November mit Verweis auf den gestiegenen Wohnbaubedarf an, dass mit der Fällaktion eher eine Bebauung der Flächen vorbereitet werden soll - der Nachweis der Notwendigkeit des Fällens wäre also unter Umständen schwierig geworden und hätte mit einer Baumschutzsatzung von der Stadt Münster abgelehnt werden können.

In einem Hearing zum Thema "Braucht Münster eine Baumschutzsatzung?" hatte der NABU Münster als Vertreter des Umweltforums Münster noch 2011 der Einführung skeptisch gegenüber gestanden. Erfahrungen aus anderen Städten hatten gezeigt, dass mit Bekanntwerden der Einführung einer Baumschutzsatzung häufig massive vorsorgliche Baumfällungen ausgelöst worden waren. "Vor dem Hintergrund dieses massiven Falles und vor allem des starken Wachstums der Stadt Münster in den letzten Jahren müssen wir aber neu darüber nachdenken, ob eine Baumschutzsatzung nicht doch ein sinnvolles und notwendiges Mittel zum Schutz älterer Bäume sein kann," kündigt Peter Hlubek, 1. Vorsitzender des NABU Münster, ein mögliches Umdenken an. Die Umweltverbände und auch der NABU in Münster diskutieren derzeit intensiv über eine Strategie, wie sich Münster mittelfristig entwickeln kann, ohne seine wertvolle Tier- und Pflanzenwelt zu opfern und seinen Ruf als lebenswerte Stadt zu gefährden. "Dazu sind große und alte Bäume unverzichtbar, nicht nur für unsere Vögel und Fledermäuse, sondern auch für das Stadtbild und ein gesundes Klima!" stellt Hlubek klar.