Arbeitsgruppe Agrarlandschaft

Das Artensterben in der Agrarlandschaft ist aktuell und seit Jahrzehnten das traurigste Kapitel für die (Rest-)Natur des Münsterlandes und darüber hinaus. Wer die Situation kennt, kann kaum anders, als das kollektive Versagen von Politik, Agrarlobby, Verwaltungen und Medien zu beklagen. Wir kämpfen für eine artenreiche Agrarlandschaft, für gesunde Böden, sauberes Grund- und Oberflächenwasser, gesunde Nahrungsmittel, weil ein "weiter so" die menschlichen Lebensgrundlagen vernichtet.

Agrarlandschaft in Deutschland

Der NABU setzt sich bundesweit für eine umweltverträgliche Landwirtschaft ein, die artenreiche, lebendige Lebensräume für Menschen, Tiere und Pflanzen schafft. Hier finden Sie umfangreiche Informationen zur notwendigen Agrarwende. Agrarlandschaft, besonders auch im Münsterland, bedeutet seit Jahrzehnten

  • überwiegend intensive Landnutzung für maximale Erträge,
  • großflächige eintönige Monokulturen,
  • Entwässerung der Acker- und Grünlandflächen durch Drainagen,
  • mangelhafte strukturelle Vielfalt,
  • umfangreicher Pestizideinsatz (Herbizide, Insektizide, Fungizide),
  • dominanter Anbau von Energiepflanzen und von Futterpflanzen (vorwiegend Mais) für große Viehbestände in der Massentierhaltung,
  • hohes Nährstoffniveau in den Böden und hohe Nitratgehalte im Grundwasser durch den immensen Eintrag von Wirtschaftsdünger, vor allem Gülle. 
Verlust der Agrarvögel seit 1980 - Grafik: NABU
Verlust der Agrarvögel seit 1980 - Grafik: NABU

Gravierende Rückgänge bei den Pflanzen- und Tierarten der Offenlandschaft sind die Folge dieser sogenannten guten landwirtschaftlichen Praxis. So ging etwa der Insektenbestand in Deutschland von 1989 bis 2015 um 75% (Biomasse) zurück. Dabei leisten Wildbienen als Bestäuber unschätzbare Dienste für die Nahrungsmittelproduktion. Seit 2008 nehmen ferner die Bestände von 26 der 30 Feldvogelarten ab. Über zehn Millionen Brutpaare unserer Feld- und Wiesenvögel haben wir seit 1980 verloren.

 

Die beherrschenden Teile der Agrarlobby verteidigen die intensive Landwirtschaft. Die Gemeinsame Agrarpolitik der EU (GAP) subventioniert diese Praxis im großen Stil. Von 2023 bis 2027 stehen jährlich 6,3 Milliarden Euro an EU-Mitteln für die Agrarförderung in Deutschland zur Verfügung (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, BMEL), vorwiegend für flächenbezogene Direktzahlungen, die an keinerlei Bedingungen geknüpft sind. Große Betriebe profitieren am stärksten. Umwelt- und naturschonende Bewirtschaftungsmethoden werden nur im vergleichsweise geringen Umfang honoriert. Informationen des Umweltbundesamtes geben einen weiteren Einblick in die europäische Agrarpolitik, Subventionen und Auswirkungen der Landwirtschaft auf die Umwelt und das Klima. Hier beantwortet der NABU wichtige Fragen zur Gemeinsamen Agrapolitik der EU.

 

Der Futtermittelanbau für die hohen Viehbestände belegt sehr viel Ackerfläche, hier und in Übersee. Gemäß Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) werden ca. 30% des Bedarfs an verdaulichem Eiweiß importiert, z. B. Sojaschrot aus Nord- und aus Südamerika, wo immer noch Regenwald für neue Plantagen gerodet und damit die Klimakatastrophe weiter angeheizt wird.

 

Eine Halbierung des Fleischkonsums in Deutschland (auf rund 400 Gramm pro Kopf und Woche)
und stattdessen mehr Konsum pflanzlicher Nahrungsmittel vermindern den Umfang der benötigten Fläche deutlich – sowohl in Deutschland wie auch im Ausland. Damit sind substanzielle Maßnahmen für Natur- und Klimaschutz umsetzbar, ohne die Ernährungssicherheit aufs Spiel zu setzen oder Deutschland geostrategisch von Lebensmittelimporten abhängiger zu machen. Denn pflanzenbetonte Ernährung ist doppelt so flächeneffizient wie tierische: Die Erträge von einem Hektar pflanzlicher Nahrung ersetzen zwei Hektar für Viehfutter, das später als Fleisch, Milch oder Eier auf dem Teller landet.

August 2022: Vertrockneter Maisacker im Münsterland, Symbol für Ursache und Wirkung des Klimawandels. Foto: Detlef Lobmeyer
August 2022: Vertrockneter Maisacker im Münsterland, Symbol für Ursache und Wirkung des Klimawandels. Foto: Detlef Lobmeyer

Die großen Viehbestände haben auch wesentlichen Anteil an den unmittelbaren Treibhausgasemissionen der Landwirtschaft, vor allem Methan und Lachgas, die weltweit 14 % der Gesamtemissionen an Treibhausgasen (THG) ausmachen (mittelbare THG-Emissionen, wie sie z. B. bei der Herstellung von chemisch synthetischem Düngern oder Pestiziden entstehen, nicht eingerechnet). Methan entsteht unter anderem bei Verdauungsprozessen von Wiederkäuern (Rinder, Schafe, Ziegen), ist 25 mal klimaschädlicher als Kohlendioxyd (CO2) und macht (umgerechnet in CO2-Äquvalente) rund 51% der THG-Emissionen der deutschen Landwirtschaft aus. Lachgas ist 300 mal klimaschädlicher als CO2, entsteht z. B. bei der Ausbringung von mineralischen und organischen Düngern sowie der intensiven Bearbeitung von Böden und hat einen Anteil (CO2-Äquivalente) von rund 44% an den landwirtschaftlichen THG-Emissionen (THG-Anteile im Jahr 2018, Quelle: Umweltbundesamt).

 

Trockengelegte Moore, oft landwirtschaftlich genutzt, sind gigantische THG-Schleudern. Aus ihnen entweichen 72% aller globalen Lachgasemissionen. Obwohl Moore nur rund drei Prozent der Landfläche bedecken, speichern sie ein Drittel der erdgebundenen Kohlenstoffvorräte. Alle Wälder der Erde zusammengenommen speichern nur etwa die Hälfte davon. Hier gibt es weitere Informationen dazu.

 

In seinem Grundsatzprogramm Offenlandschaft gibt der NABU Argumentationshilfen und Denkanstöße für alle, die sich für Natur- und Klimaschutz, Landnutzung und Ernährung interessieren. Auf der Webseite Offenlandschaft ist das Dokument auch zum Herunterladen verfügbar.

 

 

Agrarlandschaft im Münsterland

Massentierhaltung und Agrargasanlagen führen zu Äckern mit Mais und anderen Futter- und Energiepflanzen, die die Agrarlandschaft des Münsterlandes im Sommer prägen. Auf 76 % der landwirtschaftlichen Fläche werden Viehfutter und Energiepflanzen angebaut. Auf nur 14 % der Flächen wachsen Lebensmittel für den direkten menschlichen Verzehr wie Obst, Gemüse und Nahrungsgetreide (Faiß, N. (2020): Bestandsaufnahme der Versorgungssituation im Regierungsbezirk Münster. - Masterarbeit an der FH Münster).

 

Es wird fünf mal soviel Schweinefleisch erzeugt wie in der Region nachgefragt. Auch die Erzeugung von Rindfleisch und Frischmilcherzeugnissen übertrifft den Bedarf um ein Vielfaches. Obst und Gemüse werden hingegen nur zu einem äußerst geringen Teil im Münsterland angebaut und müssen in großem Stil aus anderen Regionen Deutschlands, der EU und der Welt hierher transportiert werden (Faiß, N. (2020): Bestandsaufnahme der Versorgungssituation im Regierungsbezirk Münster. - Masterarbeit an der FH Münster).

Die als Dünger ausgebrachten Güllemengen aus den großen Viehbeständen führen in vielen Gebieten zu Nitratwerten im Grundwasser, die den für Trinkwasser festgelegten Grenzwert von 50 mg/l überschreiten. Je höher der Nitratwert, desto höher das Gesundheitsrisiko, besonders Säuglinge sind gefährdet. Auch grundwasserabhängige Ökosysteme werden geschädigt. Die Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie in deutsches Recht (Frist Dez. 1993) wurde von der Politik unter Einflussnahme der Agrarlobby mehr als 26 Jahre verschleppt und konnte erst mit einer Verurteilung durch den Europäischen Gerichtshof und schließlich der Androhung von Strafzahlungen in Höhe von 850.000,- EUR/Tag durchgesetzt werden. Aber auch die daraus entstandene Düngeverordnung wurde von der EU bemängelt und führte zu einem weiteren Klageverfahren. Die mit Nitrat belasteten Gebiete müssen nun gemäß neuer Vorschrift ausgewiesen werden. Im Januar 2024 gelten gemäß Landesumweltamt (LANUV) 25 % der Fäche von NRW als mit Nitrat belastet. Das LANUV präsentiert hier unter Eckdaten zur Neuausweisung der nitratbelasteten Gebiete (01/2024) die Flächen in einer Karte.

 

Auch die Oberflächengewässer sind vorwiegend durch die Landwirtschaft stark belastet. Mit Einführung der EU-Wasserrahmenrichtlinie wurde europaweit angestrebt, alle Flüsse, Seen, Grundwasser und Küstengewässer bis spätestens 2027 (vorherige Frist 2015 wurde nicht gehalten) mindestens in einen „guten ökologischen“ und „guten chemischen Zustand“ zu überführen. Die Ems und ihre Zuflüsse im Münsterland erreichen diesen Zustand in 2024 nur zu etwa 5 %. Dort überschreiten ferner 75 % der Grundwasservorkommen die Nitrat-Grenzwerte. Weitere Informationen zur Wasserrahmenrichtlinie gibt es z. B. hier vom NABU und hier bei Wikipedia.

 

Mit hohen Güllefrachten wird ferner viel Stickstoff in den Boden eingetragen. Das vertragen nur wenige nährstoffliebende Pflanzenarten. Diverse Wildkräuter werden verdrängt und fehlen als Nahrungsquelle z. B. für Wildbienen.

 

Der Kiebitz und unsere Lebensgrundlagen

Der Kiebitz (Vanellus vanellus) ist eine Vogelart der Agrarlandschaft mit einer Körperlänge von 28 bis 31 cm. Kiebitze sind Bodenbrüter und brüten bei uns auf Äckern oder Wiesen mit niedriger Vegetation, gern in Kolonien mit bis zu 20 Paaren. In Balzflügen zeigen sie ihre spektakulären Flugkünste genauso wie beim Vertreiben von fliegenden Räubern (z. B. Rabenvögel) während der Jungenaufzucht. Die Vögel ernähren sich vorrangig von Wirbellosen (z. B. Insekten, Würmer), daneben von Sämereien und Wildkräutern. Der Kiebitz steht seit 2015 auf der internationalen Roten Liste der gefährdeten Vogelarten. Der Steckbrief zum Kiebitz liefert weitere Informationen.

Kiebitzpaar im Gebiet Loddenheide, Münster, März 2022. Nach vollständiger Bebauung gibt es seit 2023 in der Loddenheide keine Kiebitze mehr.  Foto: Theo Israel
Kiebitzpaar im Gebiet Loddenheide, Münster, März 2022. Nach vollständiger Bebauung gibt es seit 2023 in der Loddenheide keine Kiebitze mehr. Foto: Theo Israel

 Die Vogelart Kiebitz steht stellvertretend für die Le­bensgemeinschaft der Pflanzen und Tiere der offenen Agrar­landschaft. Der Rückgang seiner Bestandszahlen offenbart die ökologischen Defizite insgesamt und zeigt auf, wie die intensive Landwirtschaft auch die menschlichen Lebensgrundlagen schädigt und immer mehr vernichtet. In Deutschland ging die Anzahl der Brutpaare seit 1980 um über 90 % zurück. Ergebnisse von Kartierungen des NABU Münster und der NABU-Naturschutzstation Münsterland zeigen die dramatische Bestandsentwicklung der Kiebitze in Münster:

Zur Bestandserhaltung müssen jährlich etwa 0,8 Jungvögel / Brutpaar flügge werden. In den letzten zwei Jahrzehnten war dieser Bruterfolg nur in Ausnahmejahren mit verbreitet wirksamen Schutzmaßnahmen, speziell Feldvogelinseln, und günstigen Lebensbedingungen für den Kiebitznachwuchs, z. B. ausreichend Niederschlag, zu beobachten wie etwa 2021.

Kiebitzküken im Gebiet Loddenheide, Münster, Mai 2021. Foto: Theo Israel
Kiebitzküken im Gebiet Loddenheide, Münster, Mai 2021. Foto: Theo Israel

Die intensive landwirtschaftliche Nutzung der Offenlandschaft gilt hier als wichtigste Ursache für den Verlust an artenreichen Lebensräumen und den Rückgang zahlreicher Tier- und Pflan­zenarten. Gründe sind unter anderem:

  • Ein sehr hohes Nährstoffniveau sorgt für die Dominanz weniger hochwüchsiger Pflanzenarten auf Grünländern, Brachen und auch auf Flä­chen für Schutzmaßnahmen. Kiebitze meiden solche Flächen, sie benötigen Habitate mit niedrigem Bewuchs.
  • Die Intensivierung des Ackerbaus mit dichten, schnell wachsenden, oft monotonen Beständen, dazu gehört z. B. der vermehrte Anbau von Wintergetreide mit seinem frühen, hohen Wuchs, macht Flächen für Kiebitze ebenso unattraktiv.
  • Der Einsatz von chemisch synthetischen Pestiziden und Düngemitteln reduziert oder vernichtet die Nahrung der Vögel (Wirbellose wie Würmer, Larven, Insekten, aber auch Wildkräuter und deren Samen), vor allem Kiebitzküken finden zu wenig Nahrung in Nestnähe und der Bruterfolg ist in der Folge zu gering.
  • Ausgetrocknete Böden, etwa auf Grund der Entwässerung von Agrarflächen (Drainagen) oder längerer Trockenphasen, erschweren oder verhindern das Stochern nach Bodenlebewesen und reduzieren damit ebenso das Nahrungsangebot.
  • Der Verlust von extensiv genutztem, strukturreichen Grünland durch intensive Nutzung (häufiges Düngen und Mähen) und Verringerung von Weideflächen zugunsten reiner Mahd­wiesen entziehen ebenso die Nahrungsgrundlagen wie die reduzierte strukturelle Vielfalt der Ackerlandschaft durch Beseitigung von naturnahen Kleinstrukturen wie Brachflächen, Ackersäumen, Kleingewässern.
  • Das Befahren der Reviere während der Brut- und Aufzuchtzeit vertreibt Jungvögel oder tötet sie direkt.

Zudem werden Lebensräume durch Überbauung und Zer­schneidung zerstört. Wir haben über 40 Kiebitzbrutpaare iden­tifiziert, die seit 2013 durch Baumaßnah­men in Verbindung mit ungeeigneten Kom­pensationsmaßnahmen verloren gegangen sind. Der ge­mäß Bundesnaturschutzgesetz vorgeschriebe­nen vorgezogenen Schaffung von Ersatzhabita­ten für die Bebau­ung von Brutge­bieten ist die Stadt Münster bis heute ungenügend nachge­kommen. Ausgewiesene Kompensations­flächen erwie­sen sich sehr häufig als wir­kungslos, dort siedel­ten sich keine Kiebitze an. Im Gewerbegebiet Loddenheide, in 2013 vor der Bebauung Hotspot mit 40 Kiebitzbrutpaaren, brüten heute keine Kiebitze mehr. Für weniger als 10 Brutpaare gibt es wirksame Ausgleichsmaßnahmen. Die vom NABU Münster geforderte Schaffung gro­ßer, geeigneter Schutzgebie­te für die Kompensa­tion vergange­ner, aktueller und zukünftiger Bauvorha­ben ver­folgt die Stadt Münster bis heute nicht.

 

Weitere Informationen zu Kiebitz und Landwirtschaft: Laut werden für den Kiebitz

 

Dringend notwendige Schutzmaßnahmen

Junger Kiebitz im Gebiet Loddenheide, Münster, Mai 2018. Foto: Theo Israel
Junger Kiebitz im Gebiet Loddenheide, Münster, Mai 2018. Foto: Theo Israel

Einzelne freiwillige, staatlich geförderte Extensi­vierungen, so­genannter Vertragsnaturschutz, über den Landwirte für Naturschutzmaßnahmen und geringere Erträge entschädigt werden, verbessern Bestandszahlen und Bruterfolge nur unzureichend. Erfahrungen zeigen, dass speziell die Schaffung von Feld­vogelinseln auf Flächen mit nassen Stellen zu guten Erfolgen mit verhältnis­mäßig vielen flüggen Jungvögeln führt. Die NABU Natur­schutzstation Münsterland organi­siert in Münster und darüber hinaus Schutz­maßnahmen, begleitet und dokumen­tiert diese wissenschaft­lich und entwickelt Empfehlun­gen für die Schaffung arten­reicher Agrarflä­chen. Sie hat hier weitere Informationen zum Kiebitz und zu seiner Schutzbedürftigkeit im Münsterland zusammengefasst. Fazit: Ohne wirksame Schutzmaßnahmen ist der Kiebitz bei uns im Jahr 2030 wahrscheinlich weitestgehend ausgestorben.

Von 2014 bis 2020 hat der NABU das Förderprojekt Sympathieträger Kiebitz zur Förderung des Kiebitzes in der Agrarlandschaft im Rahmen des Bundesprogramms Biologische Vielfalt durchgeführt. Die Ergebnisse des bundesweiten Projekts zeigen deutlich auf, was für den Bestandserhalt des Kiebitzes nötig ist: 70% der Brutpaare müssen durch Schutzmaßnahmen wie feuchte Feldvogelinseln zu einem guten Bruterfolg gebracht werden, also mindestens ein flügges Küken pro Brutpaar hervorbringen. Zusätzlich brauchen Kiebitze „Hotspots“ in der Landschaft, also dauerhaft gesicherte Lebensräume mit renaturiertem Wasser- und Nährstoffniveau, niedrigwüchsiger, lückiger Vegetation und Blänken mit flachem Ufer. Extensive Ganzjahresweidelandschaften können dabei maßgeblich zur Erholung der Insektenbestände beitragen und damit Nahrungsgrundlagen für den Kiebitz und viele weitere insektenfressende Tierarten bilden. Im Thesenpapier Anforderungen an den Schutz des Kiebitzes in Deutschland werden Schutzmaßnahmen im Detail empfohlen.

Adulter Kiebitz mit Jungvogel im Gebiet Loddenheide im April 2020, Münster. Foto: Theo Israel
Adulter Kiebitz mit Jungvogel im Gebiet Loddenheide im April 2020, Münster. Foto: Theo Israel

Forderungen an Politik und Verwaltung

 Ziel muss auch für das Stadtgebiet Münster die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes des Lebensraumes und die Wiederherstellung einer stabilen, langfristig sich selbst tragenden Population des Kiebitzes sein. Maßnahmen der Stadt Münster für den Erhalt der verbliebenen Population und die Wiederherstellung ihres günstigen Erhaltungszustandes fehlen trotz entsprechender Forderungen des ehrenamtlichen Naturschutzes und trotz gesetzlicher Kompensations-Verpflichtungen aus der Bebauung von Kiebitzhabitaten.

 

Von der Stadt Münster fordern wir zielführende Maßnahmen, unter anderem:

  • Schaffung großflächiger Hotspots der Biodiversität im Stadtgebiet als Kompensation für die durch Bebauung vernichteten und nicht ausgeglichenen Habitate sowie als Perspektive für die zukünftige Bebauung von Habitaten
  • Verpachtung städtischer Agrarflächen nach ökologischen Kriterien (Mitte 2020 von uns und Mitte 2021 vom Rat der Stadt gefordert, seitdem verschleppt)
  • Ökologische Aufwertung weiterer potenziell geeigneter Agrarflächen, etwa mit Förderung des regionalen Ökolandbaus durch Ankurbelung der Nachfrage nach Bio-Produkten (z. B. durch Kantinen städtischer Einrichtungen).

Das muss regional und überregional einhergehen mit diversen staatlich gesteuerten und geförderten Maßnahmen zur Rettung und Wiederherstellung artenreicher Lebensräume im Bereich der Offenlandschaft. Dazu gehören unter anderem:

  • Schaffung von Vorrangflächen für den Naturschutz, Durchdringung potenzieller Kiebitzhabitate mit Feldvogelinseln
  • Schutz der heimischen Tier- und Pflanzenarten durch Extensivierung der Landwirtschaft insgesamt, insbesondere Abkehr vom Einsatz chemisch synthetischer Pestizide und Düngemittel
  • Abkehr von der Massentierhaltung zugunsten von Weidetierhaltung und geschlossener Kreislaufwirtschaft ohne Zukauf von Viehfutter
  • Wiedervernässung von Agrarflächen durch Verschluss von Drainagen

 Ansprechpartner

Detlef Lobmeyer

e-mail: vorstand@nabu-muenster.de


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