Weiterhin keine Klarheit über Handorf
Beratung im Rechtsausschuss des NRW-Justizministeriums
Ergebnisse der Standortanalyse im Herbst
Am 03.09.2014 beschäftigte sich der Rechtsausschuss des Landtages mit dem Durcheinander bei der Standortsuche für die neue JVA in Münster.
Lt. Münsterscher Zeitung hat der BLB am 12. August dem Justizministerium mitgeteilt, dass man sich mit der BImA, der Bundeswehr und dem Bundeswehrdienstleistungszentrum darauf verständigt habe, dass die Flächen in Handorf für den Neubau einer JVA zur Verfügung gestellt werden können.
Der Standortälteste der Bundeswehr habe ausdrücklich erklärt, dass er bei einer offiziellen Anfrage die benötigten Flächen für den JVA-Neubau als "nicht mehr betriebsnotwendig" deklarieren werde.
Im Herbst sollen die Ergebnisse der detaillierten Standortanalyse vorliegen und mit der Stadt und der Bezirksregierung weiter erörtert werden. Erst danach könne eine endgültige Standortentscheidung getroffen werden
Unklar bleibt, wann das Gespräch zur Standortnutzung stattgefunden hat. Und:
Wer ist "die Bundeswehr"? Welche Hierarchieebene hat bei der Bundeswehr wann was zu sagen?
Die Frage stellt sich auch bei der Lektüre des WN-Artikels zum Beratungstermin:
"...dass der Bau- und Liegenschaftsbetrieb in Münster über die Verfügbarkeit der Fläche 'mit hochrangigen Vertretern' der ... Bima, der Bundeswehr sowie des Bundeswehrdienstleistungszentrums gesprochen habe"
Den Lokalnachrichten des WDR2-Studios Münster vom 03.09.2014 zufolge hat die Bundeswehr am gleichen Tag erneut bekräftigt, dass Handorf nicht zur Verfügung steht:
"Justizminister Thomas Kutschaty sagte heute im Landtag, dass ein Gefängnisneubau in Münster-Handorf weiterhin im Gespräch sei. Auch der Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes, der hier federführend ist, hat den Standort noch nicht verworfen. Die Bundeswehr hat dagegen heute erneut erklärt, ihr Übungsgelände in Handorf käme dafür nicht in Frage."