NABU Münster
NABU bezieht Stellung gegen irreführende Aussagen zur Beleuchtung der Kanalpromenade

NABU bezieht Stellung gegen irreführende Aussagen zur Beleuchtung der Kanalpromenade

Ratsvorlage der Verwaltung nicht mit Artenschutzrecht vereinbar

Mit der Beschlussvorlage V/0393/2025 der Stadtverwaltung vom Juni 2025, gerichtet an die maßgeblichen Ausschüsse und Bezirksvertretungen, schlagen Tiefbauamt und Umweltamt, respektive Planungsdezernat und Umweltdezernat vor, die seinerzeit zum Schutz von Fledermäusen jahreszeitspezifisch eingeschränkten Schaltzeiten der adaptiven Beleuchtung des ausgebauten Rad- und Fußweges am Dortmund-Ems-Kanal auszuweiten. In der Vorlage heißt es schließlich: „Es wird daher als Kompromiss zwischen Nutzung und Naturschutz vorgeschlagen, dass die adaptive Beleuchtung um 5 Uhr bis zum Sonnenaufgang sowie vom Sonnenuntergang bis um 24 Uhr eingeschaltet wird. Zwischen 24 Uhr bis 5 Uhr wird die adaptive Beleuchtung im Hinblick auf den Artenschutz ganzjährig abgeschaltet.“

Das widerspricht allen bisher erstellten und auch von der Stadtverwaltung angeführten Artenschutzgutachten. Die im Jahresverlauf unterschiedlichen Nachtlängen erlauben keine Formulierung von statischen Beleuchtungs-Zeitfenstern. Zusätzliche Beleuchtung wirkt sich auf die Fledermausvorkommen äußerst schädlich aus. Die Untersuchungen zeigen, dass der Dortmund Ems Kanal eine überaus wichtige Funktion als Jagdhabitat besonderer Bedeutung, als Leitlinie bzw. Transferroute, als (überregional) bedeutsame Wanderroute sowie als Trinkquelle für zahlreiche Fledermausarten einnimmt. Die artenschutzrechtliche Einschätzung kommt zu dem Ergebnis, dass bei einer ausgeweiteten Beleuchtung der Kanalpromenade eine Verletzung der Verbotstatbestände des § 44 BNATSCHG (Tötungs -, Störungs und Schädigungsverbot) für die besonders und streng geschützte Artgruppe der Fledermäuse anzunehmen ist.

Kein Gutachten empfiehlt die Ausweitung der Einschaltzeiten für irgend einen Kanalabschnitt. Etwas anderes suggerierende Vorlageinhalte wie „Für den vom Leibniz-Institut untersuchten Abschnitt 5 wird eine ganzjährige Einschaltung der adaptiven Beleuchtung von 5- 23 Uhr empfohlen.“ sind allerdings geeignet, Leser*innen – hier Politiker*innen – auf eine falsche Fährte zu führen.

Prompt veröffentlichte die Lokalpresse (WN / MZ) am 03.09.2025 unter „Kanalpromenade bleibt weiter dunkel“ fälschlich: „Für den Abschnitt 5 zwischen Ballonstartplatz und Osttor dagegen wird vom Leibnitz-Institut eine ganzjährige Einschaltung der Beleuchtung von 5 bis 23 Uhr empfohlen.“ Die uns zunächst in Aussicht gestellte Richtigstellung blieb aus.

Die von einer Ratspartei forcierte eilige Behandlung in den politischen Gremien kurz vor der Kommunalwahl konnten wir mit kurzfristiger Übersendung unserer ausführlichen Stellungnahme an Verwaltung und Politik verhindern. Unsere aktualisierte Stellungnahme gibt einen umfassenden Einblick in die Sachlage. Wir fordern von der Stadtverwaltung, die Vorlage zurückzunehmen. Die sich Anfang November neu konstituierenden politischen Gremien fordern wir auf, artenschutzkonform zu handeln.


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