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NABU bezieht Stellung gegen irreführende Aussagen zur Beleuchtung der Kanalpromenade

NABU bezieht Stellung gegen irreführende Aussagen zur Beleuchtung der Kanalpromenade

Ratsvorlage der Verwaltung nicht mit Artenschutzrecht vereinbar Mit der Beschlussvorlage V/0393/2025 der Stadtverwaltung vom Juni 2025, gerichtet an die maßgeblichen Ausschüsse und Bezirksvertretungen, schlagen Tiefbauamt und Umweltamt, respektive Planungsdezernat und Umweltdezernat vor, die seinerzeit zum Schutz von Fledermäusen jahreszeitspezifisch eingeschränkten Schaltzeiten der adaptiven Beleuchtung des ausgebauten Rad- und Fußweges am Dortmund-Ems-Kanal auszuweiten. In der Vorlage heißt es schließlich: „Es wird daher als Kompromiss zwischen Nutzung und Naturschutz vorgeschlagen, dass die adaptive Beleuchtung um 5 Uhr bis zum Sonnenaufgang sowie vom […]