Baumschutzsatzung gilt seit Oktober 2023
Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 20.09.2023 die Satzung zum Schutz und zur Entwicklung des Baumbestandes in der Stadt Münster beschlossen. Seit Anfang Oktober ist diese nun gültig.
Die Baumschutzsatzung gilt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile sowie innerhalb des Geltungsbereiches von Bebauungsplänen und regelt unter anderem, dass einzeln stehende Bäume mit einem Stammumfang ab 100 cm sowie Baumgruppen oder mehrstämmige Bäume ab einem Stammumfang von 80 cm nur in Sonderfällen und auch dann nur nach Genehmigung und mit der Verpflichtung zu Neupflanzungen gefällt bzw. beseitigt werden dürfen. Ebenso ist z. B. nicht erlaubt, die typische Erscheinungsform von geschützten Bäumen wesentlich zu verändern.
Auf ihrer Webseite präsentiert die Stadt Münster alle Informationen rund um die Baumschutzsatzung. Im dort verlinkten Amtsblatt vom 29.09.2023 findet sich auch der komplette Satzungstext. Ferner ist im Ratsinformationssystem der Stadt zu sehen, inwieweit unsere Anregungen in die Baumschutzsatzung eingeflossen sind (Anlage Berücksichtigung Anregungen Arbeitskreis)