NABU Münster
Landesnaturschutzgesetz NRW bietet durch gemeinsame Vereinbarung den Erhalt der Streuobstwiesen

Landesnaturschutzgesetz NRW bietet durch gemeinsame Vereinbarung den Erhalt der Streuobstwiesen

Lange wurde um den Schutz der Streuobstwiesen gerungen. Zum Abschluss kam eine gemeinsame Vereinbarung der Landwirtschaftverbänden, der Naturschutzverbänden und des Ministerium für Klima, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz.mit dem Ziel die Streuobst-Bestände zu erhalten und Neuanlagen zu begründen.

Nachfolgend die Pressemitteilung Landesregierung NRW zum Kooperationsvertrag

Kooperationsvertrag_Pressemitteilung MKULNV 14.11.2016
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