Planung JVA Handorf

Scoping-Termin zur JVA am 07.08.2013

Bezirksregierung Münster am Domplatz
Bezirksregierung Münster am Domplatz

In einem Scopingtermin wird der Untersuchungsumfang für eine Umweltprüfung auf Ebene des Regionalplans festgelegt.

 

Für den NABU in Münster nahmen Peter Hlubek, Dr. Thomas Hövelmann und Walter Sinne teil, für den BUND Prof. Dieter Schmalz.

Zum Scoping-Termin hat der NABU Münster diese Stellungnahme abgegeben:

 

"Der NABU Münster als anerkannter Naturschutzverband lehnt den geplanten Standort des Neubaus einer JVA und JAA auf dem Gelände des Standortübungsplatzes Handorf-Ost ab und hat daher im Vorfeld bereits eine Reihe von Gesprächen mit der Politik geführt. Die Ablehnung erfolgt wegen der weit überdurchschnittlich guten Ausstattung des Geländes mit zum Teil gefährdeten Pflanzen- und Tierarten des unmittelbar überplanten Geländes und den darüber hinaus zu befürchtenden negativen Auswirkungen auf die angrenzenden Flächen einschließlich mehrerer gesetzlich geschützter Biotope und des Naturschutzgebietes "Feuchtgebiet Handorf".

 

Die NABU-Naturschutzstation Münsterland hat im Rahmen ihrer Funktion als Biologischer Station des Landes NRW in Absprache mit der Stadt Münster im Jahr 2011 umfangreiche Geländeerfassungen vorgenommen. Dazu gehörte auch eine gutachterliche Einschätzung von bestehenden und neuen gesetzlich geschützten Biotopen nach § 62 LG NW bzw. § 30 BNatSchG, die noch nicht mit allen Beteiligten abgestimmt ist. Diese Ergebnisse müssen im laufenden Verfahren berücksichtigt werden.

 

Der NABU Münster hält wegen der außerordentlich hohen Bedeutung des Standortes für die Biodiversität in Münster umfangreiche Untersuchungen für erforderlich:

  • Aktualisierung der floristischen und vegetationskundlichen Kartierung der NABU-Naturschutzstation Münsterland von 2011
  • Aktualisierung der zoologischen Kartierungen der NABU-Naturschutzstation Münsterland, insbesondere für die Brutvögel, Amphibien (Landlebensräume), Tagfalter und Heuschrecken
  • Erfassung der auf dem Gelände lebenden Fledermausarten als europarechtlich geschützte Arten
  • Klärung der hydrologischen Verhältnisse im nah angrenzenden NSG "Feuchtgebiet Handorf"; der Wasserhaushalt dieses wertvollen Feuchtgebietes (u.a. Vorkommen von Laubfrosch, Knäk- und Schnatterente) ist bislang ungeklärt;
  • Untersuchung der vom Vorhaben voraussichtlich ausgehenden Emissionen (Licht, Lärm, Bewegung) auf die empfindlichen Tierarten in der weiteren Umgebung, vor allem die Vogelarten
  • Untersuchung der Auswirkungen der voraussichtlich erforderlichen Flutlichtanlagen als Anlockfalle für Nachtschmetterlinge und ihre Räuber.

 

Der NABU Münster behält sich eine Bewertung der Standortalternativen aus ökologischer Sicht vor und wird sie ggf. als Anlage zur Stellungnahme in das Verfahren einbringen.

 

Diese Stellungnahme wurde mit der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW, vertreten durch Herrn Harengerd (Biologische Station Rieselfelder), abgestimmt."

 

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Protokoll Scoping JVA Münster.pdf
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