CDU fragt nach naturschutzrechtlicher Bewertung des Grundstücks
In einem Schreiben an den NABU Münster hat der Fraktionsvorsitzende der CDU, Stefan Weber, klargestellt, dass erst nach Beantwortung eines Fragenkatalogs eine kommunalpolitische Entscheidung über das Einvernehmen mit den Plänen des Landes NRW getroffen werden kann. Hierzu gehört auch die Frage nach der naturschutzrechtlichen Bewertung.
"... Auch die CDU hat sich bereits öffentlich geäußert: Dabei haben wir zum Ausdruck gebracht, dass wir die Entscheidung des Landes Nordrhein-Westfalen, die veraltete JVA an anderer Stelle in Münster neu zu errichten und so für angemessene Haftbedingungen zu sorgen zunächst einmal befürworten. Gleichwohl, und das betonen wir hier ausdrücklich, hält die CDU-Ratsfraktion es für dringend erforderlich, dass die Kommunikation mit dem Bürger in einer noch größeren Transparenz erfolgt. Aus unserer Sicht sind im bisherigen Verfahren zahlreiche Fragen offen geblieben. Daher haben wir der Stadtverwaltung einen Fragenkatalog mit der Bitte um Rückantwort übersandt.
Mit dem Land Nordrhein-Westfalen bzw. dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb (BLB) sollen nun nach Möglichkeit folgende Fragen geklärt werden:
1. Wie wurden die Kriterien bei der Entscheidung für den Standort Handorf gewichtet?
2. Wie wird eine JVA in Handorf erschlossen? Woher kommt der Verkehr? Wie stark wird der Ortsteil Handorf dadurch verkehrlich belastet?
3. Ist die vorgesehene Fläche an der Kötterstraße überhaupt groß genug für den Bau einer JVA?
4. Wie stark ist die Altlastenproblematik auf dem vorgesehenen Areal und welche Altlasten werden erwartet? Wie hoch sieht das Land den finanziellen Aufwand für eine Entsorgung der Altlasten bzw. der Munition?
5. Wie wird das vorgeschlagene Grundstück naturschutzrechtlich bewertet?
6. Wie wird das Land NRW mit dem notwendigen Flächenausgleich umgehen und wo sollen diese Ausgleichsflächen angesiedelt werden?
7. Wie soll sich eine neue JVA in das vorhandene Landschaftsbild einpassen und wie ist die Wirkung insbesondere bei Nacht?
8. Sind Änderungen beim Strafvollzug geplant bzw. zu erwarten, die sicherheitsrelevant sind?
Erst wenn diese Fragen – also auch die Frage nach der naturschutzrechtlichen Bewertung – geklärt sind, kann unserer Meinung nach eine kommunalpolitische Entscheidung über das Einvernehmen mit den Plänen des Landes NRW getroffen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Weber,
Fraktionsvorsitzender"